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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.07.1990 - 6 OVG A 60/88   

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https://dejure.org/1990,3634
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.07.1990 - 6 OVG A 60/88 (https://dejure.org/1990,3634)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.07.1990 - 6 OVG A 60/88 (https://dejure.org/1990,3634)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Juli 1990 - 6 OVG A 60/88 (https://dejure.org/1990,3634)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Art. 36 Abs. 1 S. 2 Verf ND; § 3 Abs. 1 S. 1 BauGebO ND; § 3 Abs. 1 S. 2 BauGebO ND
    Brutto-Rauminhalt; DIN-Normen; Formgerechte Verkündung der Rechtsnorm; Nichtigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Brutto-Rauminhalt; DIN-Normen; Formgerechte Verkündung der Rechtsnorm; Nichtigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 106
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.11.1963 - I C 74.61

    Landschaftsschutzverordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.07.1990 - 6 A 60/88
    Denn die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Verkündung ist nicht bloßer Selbstzweck, sondern integrierender Bestandteil des Rechtssetzungsaktes (vgl. BVerwGE 17, 192 = NJW 1964, 512 = BRS 14, S.177; Schmidt-Bleibtreu/Klein, GG, 6. Aufl. 1983, Art. 82 Rn. 4).

    Dies gilt beispielsweise für Karten oder Pläne (vgl. hierzu BVerwGE 17, 192, BRS 18 Nr. 158) ebenso wie für viele technische Normen und Richtlinien, die sehr umfangreich und schwer verständlich sind und darüber hinaus für eine geringe Zahl von Betroffenen unmittelbar Bedeutung haben.

    Damit derartige Bezugsobjekte, sofern sie nicht quasi nachrichtlich in amtlichen Publikationsorganen abgedruckt werden, dennoch von der Verweisungsnorm voll rezipiert werden und rechtsverbindlichen Charakter mit Außenwirkung erlangen können, läßt die überwiegende Meinung es ausreichen, daß bei einer Verweisung auf Veröffentlichungen privater Stellen, also auch bei der Verweisung auf DIN-Normen, diese nach Titel, Datum und Fundstelle sowie Bezugsquelle in dem verweisenden Gesetz oder der verweisenden Verordnung aufgeführt werden; zudem wird die archivmäßige Aufbewahrung der in Bezug genommenen Texte bei einer staatlichen Stelle gefordert (vgl. zu allen Hömig, a. a. O., S. 311; Schenke, a. a. O., S. 99; Brugger, a.a.O., S. 16; N. Hempel/B. Hempel, Praktischer Kommentar zum KAG Schleswig-Holstein, S. 42), wie dies das BVerwG bei der Ersatzverkündung einer Landschaftsschutzkarte verlangt (vgl. BVerwGE 17, 192; BVerwGE 19, 7 und BVerwGE 26, 129, 130 f.).

    Die archivmäßige Aufbewahrung der in Bezug genommenen Texte bei einer staatlichen Stelle trägt schließlich dem rechtsstaatlichen Gebot der Identitätssicherung Rechnung (vgl. dazu BVerwGE 17, 192).

  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 105.65

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Landschaftsschutz -

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.07.1990 - 6 A 60/88
    Damit derartige Bezugsobjekte, sofern sie nicht quasi nachrichtlich in amtlichen Publikationsorganen abgedruckt werden, dennoch von der Verweisungsnorm voll rezipiert werden und rechtsverbindlichen Charakter mit Außenwirkung erlangen können, läßt die überwiegende Meinung es ausreichen, daß bei einer Verweisung auf Veröffentlichungen privater Stellen, also auch bei der Verweisung auf DIN-Normen, diese nach Titel, Datum und Fundstelle sowie Bezugsquelle in dem verweisenden Gesetz oder der verweisenden Verordnung aufgeführt werden; zudem wird die archivmäßige Aufbewahrung der in Bezug genommenen Texte bei einer staatlichen Stelle gefordert (vgl. zu allen Hömig, a. a. O., S. 311; Schenke, a. a. O., S. 99; Brugger, a.a.O., S. 16; N. Hempel/B. Hempel, Praktischer Kommentar zum KAG Schleswig-Holstein, S. 42), wie dies das BVerwG bei der Ersatzverkündung einer Landschaftsschutzkarte verlangt (vgl. BVerwGE 17, 192; BVerwGE 19, 7 und BVerwGE 26, 129, 130 f.).

    Diese Verwahrung stellt zugleich sicher, daß die in Bezug genommenen Regelungen nicht als laufende Arbeitsunterlagen dienen und dadurch unleserlich oder womöglich auch durch nachträgliche Eintragungen verändert werden können (vgl. BVerwGE 26, 129).

  • BVerwG, 29.08.1961 - I C 14.61

    Ergänzung von Rechtsnormen durch Verlautbarungen ohne eigene Rechtsnormqualität -

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.07.1990 - 6 A 60/88
    Dabei versteht es sich von selbst, daß eine Rechtsnorm den Erfordernissen der Rechtssetzung in allen Teilen entsprechen muß (BVerwG DVBl. 1962, 137).

    Zu diesem Problemkreis hat das BVerwG (DVBl. 1962, 137) ausgeführt, werde eine Bezugsnorm nicht wörtlich in den Text der Verweisungsnorm aufgenommen oder als Anlage mit ihr verkündet, kann sie der Rechtsnormqualität als ergänzender Bestandteil der Verweisungsnorm nur dann teilhaftig werden, wenn die Erfordernisse der Rechtssetzung anderweitig gewahrt seien.

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.07.1990 - 6 A 60/88
    Durch die Verweisung wird die in Bezug genommene Vorschrift in das verweisende Gesetz inkorporiert und teilt deren Rang und Qualität (vgl. BVerfGE 47, 285, 309 f., 313; Maurer, a. a. O.; ebenso Backherms und Hömig, a. a. O.).
  • BVerwG, 26.05.1964 - I C 182.58

    Anspruch auf Erteilung einer landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.07.1990 - 6 A 60/88
    Damit derartige Bezugsobjekte, sofern sie nicht quasi nachrichtlich in amtlichen Publikationsorganen abgedruckt werden, dennoch von der Verweisungsnorm voll rezipiert werden und rechtsverbindlichen Charakter mit Außenwirkung erlangen können, läßt die überwiegende Meinung es ausreichen, daß bei einer Verweisung auf Veröffentlichungen privater Stellen, also auch bei der Verweisung auf DIN-Normen, diese nach Titel, Datum und Fundstelle sowie Bezugsquelle in dem verweisenden Gesetz oder der verweisenden Verordnung aufgeführt werden; zudem wird die archivmäßige Aufbewahrung der in Bezug genommenen Texte bei einer staatlichen Stelle gefordert (vgl. zu allen Hömig, a. a. O., S. 311; Schenke, a. a. O., S. 99; Brugger, a.a.O., S. 16; N. Hempel/B. Hempel, Praktischer Kommentar zum KAG Schleswig-Holstein, S. 42), wie dies das BVerwG bei der Ersatzverkündung einer Landschaftsschutzkarte verlangt (vgl. BVerwGE 17, 192; BVerwGE 19, 7 und BVerwGE 26, 129, 130 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 8 C 11709/05

    "Handwerkerpark Feyen" in Trier grundsätzlich zulässig

    Weiter muß die Veröffentlichung der in Bezug genommenen Regelung für den Betroffenen zugänglich und archivmäßig gesichert sein (s. BVerwG, Urteil vom 29. August 1961, DVBl. 62, 137; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juli 1990, NVwZ-RR 91, 106; Hömig, Zur Zulässigkeit statischer Verweisung des Bundesrechts auf nichtnormative Regelungen, DVBl. 79, 307 jeweils m.w.N.)..............Die genaue Bezeichnung der Regelungen nach Inhalt, Datum sowie der Stelle, an der sie eingesehen oder von der sie bezogen werden können, ist auch vorliegend nicht deshalb entbehrlich, weil beim Vollzug des Bebauungsplanes durch Bebauung ohnehin sachkundige Personen, nämlich Architekten, beteiligt sind, die aufgrund ihrer Ausbildung ohne weiteres erkennen können, was gemeint ist.
  • VGH Bayern, 05.02.2009 - 1 N 07.2713

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis;

    Der Normgeber muss die gesetzlichen Tatbestände nicht stets selbst umschreiben, sondern darf zur Normergänzung im Wege der Verweisung auf andere normative und nicht normative Regelungen Bezug nehmen, sofern die Verweisungsnorm hinreichend klar erkennen lässt, welche Regelung mit welchem Inhalt normative Geltung beansprucht (BVerfG vom 29.8.1961 NJW 1962, 506; vom 24.5.1977 BVerfGE 44, 322, 350; vom 1.3.1978 NJW 1978, 1475; BVerwG vom 17.2.1978 DVBl 1978, 591, 595; NdsOVG vom 27.7.1990 NVwZ-RR 1991, 106; VGH BW vom 15.10.1993 VGHBW-Ls 1994, Beilage 5, B 7).
  • VGH Bayern, 28.02.2008 - 1 NE 07.2946

    Normenkontrolle (einstweilige Anordnung); Rechtsschutzbedürfnis; Antragsbefugnis;

    Der Normgeber muss die gesetzlichen Tatbestände nicht stets selbst umschreiben, sondern darf zur Normergänzung im Wege der Verweisung auf andere normative und nicht normative Regelungen Bezug nehmen, sofern die Verweisungsnorm hinreichend klar erkennen lässt, welche Regelung mit welchem Inhalt normative Geltung beansprucht (BVerfG vom 29.8.1961 NJW 1962, 506; vom 24.5.1977 BVerfGE 44, 322, 350; vom 1.3.1978 NJW 1978, 1475; BVerwG vom 17.2.1978 DVBl 1978, 591, 595; NdsOVG vom 27.7.1990 NVwZ-RR 1991, 106; VGH BW vom 15.10.1993 VGHBW-Ls 1994, Beilage 5, B 7).
  • VGH Bayern, 05.02.2009 - 1 N 07.2917

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis;

    Der Normgeber muss die gesetzlichen Tatbestände nicht stets selbst umschreiben, sondern darf zur Normergänzung im Wege der Verweisung auf andere normative und nicht normative Regelungen Bezug nehmen, sofern die Verweisungsnorm hinreichend klar erkennen lässt, welche Regelung mit welchem Inhalt normative Geltung beansprucht (BVerfG vom 29.8.1961 NJW 1962, 506; vom 24.5.1977 BVerfGE 44, 322, 350; vom 1.3.1978 NJW 1978, 1475; BVerwG vom 17.2.1978 DVBl 1978, 591, 595; NdsOVG vom 27.7.1990 NVwZ-RR 1991, 106; VGH BW vom 15.10.1993 VGHBW-Ls 1994, Beilage 5, B 7).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.1992 - 10 C 11067/91
    Insbesondere aus dem von den Antragstellern zitierten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 27. Juli 1990 - 6 OVG A 60/88 - (NVwZ-RR 1991, 106 f.) folgt nichts anderes.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.1994 - 3 S 1098/91

    Anfechtung einer Gebührenfestsetzung und Auslagenfestsetzung in einem

    Dieser normergänzende Verweis auf die selbst nicht normative private DIN-Norm (zur Zulässigkeit vgl. etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 27.7.1990, NVwZ-RR 1991, 106 m.w.N.; OVG Münster, Urteil vom 1.2.1989 - 9 A 1253/88 -) ist möglicherweise schon zu unbestimmt formuliert (zum Erfordernis der hinreichend bestimmten Bezeichnung normergänzender Regelwerke, vgl. BVerfG, Beschluß vom 24.5.1977, BVerfGE 44, 322, 350; BVerwG, Urteil vom 29.8.1961, NJW 1962, 506; Urteil des Senats vom 13.10.1993 - 3 S 666/92 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.1993 - 3 S 666/92

    Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans wegen Unbestimmtheit (keine wirksame

    Erforderlich ist schließlich, daß die Normbestandteile im Textteil des Bebauungsplans auch hinreichend bestimmt bezeichnet sind (zu diesen Grundsätzen der "norminkorporierenden" oder normergänzenden Verweisung auf nichtnormative Regelungen, vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 24.5.1977, BVerfGE 44, 322, 350 m.w.N.; BVerwG; Urteil vom 29.8.1981, NJW 1982, 506; BVerwG, Urteil vom 17.2.1978, DVBl. 1978, 591, 595; OVG Lüneburg, Urteil vom 27.7.1990, NVwZ-RR 1991, 106).
  • VG Kassel, 24.10.2002 - 7 E 3865/99
    Danach umfassen Bauabnahmen die Prüfung des Bauvorhabens oder einzelner Teile davon nach Durchführung bestimmter Baumaßnahmen und - gegebenenfalls nach Beseitigung etwaiger Beanstandungen - die Ausstellung entsprechender Abnahmescheine (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 27.06.1990, Az.: 6 A 60/88, NVwZ-RR 1991, 106 ff.).
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